Vorerkrankungen
Mir sind keine Versicherungspolicen (spezielle Studententarife) bekannt, bei denen Vorerkrankungen mitversichert sind. Das heißt, alle Versicherungsgesellschaften haben diese Leistung ausgeschlossen. Formulierungen auf jeden Fall genau anschauen. Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter dem § „Einschränkung der Leistungspflicht“.
Verbraucherfreundliche Formulierungen sind:
„Keine Leistungen besteht für Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist sowie Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.“