Versicherungsmöglichkeiten
1. Sie versichern sich im jeweiligen Aufenthaltsland.
Dabei sollte beachtet werden, das Sie in Deutschland einen hohen Standard gewohnt sind, was die medizinische Versorgung und die Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Krankenversicherung betrifft. Dies ist im Ausland keine Selbstverständlichkeit. Daher ist es empfehlenswert, die Angebote der Krankenversicherungsgesellschaften im jeweiligen Aufenthaltsland genau zu prüfen.
2. Sie studieren im europäischen Ausland und haben im jeweiligen Aufenthaltsland auch Ihren Wohnsitz oder Sie studieren im angrenzenden europäischen Ausland, wohnen aber in Deutschland und sind Grenzgänger oder Sie absolvieren ein Doppelstudium, d. h. Sie studieren beispielsweise parallel in Deutschland und Holland.
Es ist mit Ihrer bestehenden Versicherung zu klären ob diese während der Zeit des Auslandsaufenthaltes im Ausland wirksam werden würde. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nur, wenn mit Ihrem Aufenthaltsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Im Einzelfall ist dies nachzufragen.
3. Sie sind in Deutschland bereits privat krankenversichert
Sie sollten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft folgende Fragen klären:
1. Zahlt der Versicherer auch in Ihrem Aufenthaltsland?
2. Gibt es eine zeitliche Befristung des Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthaltes?
3. Gibt es ggf. Beitragszuschläge für die Dauer des Auslandsaufenthaltes?
Innerhalb Europas besteht in der Regel keine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutz. Es werden auch keine Beitragszuschläge erhoben. Im außereuropäischen Ausland, insbesondere in den USA, stellt sich die Sache schwieriger dar. Tipp: Reichen Sie eine schriftliche Anfrage beim derzeitigen Versicherer ein. Sollte Ihre derzeitige Versicherung zu teuer sein oder ihre Leistungen nicht ausreichend, wäre darüber zu verhandeln, Ihren jetzigen Vertrag in eine Anwartschaft (Ruhestellung der Mitgliedschaft gegen Beitragszahlung) umzustellen und sich für den Zeitraum des Auslandaufenthaltes für einen speziellen Auslandskrankenversicherungstarif zu entscheiden.
4. Reicht meine Urlaubsreisekrankenversicherung aus?
Oft werden von Versicherungen Reiseversicherungspolicen angeboten. Es gilt genau zu prüfen, ob nur die private Urlaubsreise versichert ist oder ob auch dienst- oder berufsbedingte Reisen mitversichert sind (wobei dies meist nicht der Fall ist). Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie meistens in den Versicherungsbedingungen Teil 1 unter § 1. Ein Studium oder Praktikum im Ausland ist keine Urlaubsreise. Ist in den Versicherungsbedingungen keine genaue Aussage zu finden, dann hilft eine schriftliche Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft.