Heimatlandschutz

Sie kehren zwischendurch in Ihr Heimatland zurück. Aber nicht alle Versicherungs¬gesellschaften bieten Versicherungsschutz für Heimaturlaub an. Wenn der Heimatlandschutz doch in den Leistungen enthalten ist, ist er oft auf vier bis sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Tipp: Prüfen, ob für Ihren Aufenthalt im Heimatland noch anderweitig Versicherungsschutz, z.B. im Rahmen einer Familien- oder Anwartschaftsversicherung, besteht.

Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die A + E GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der A + E GmbH für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften.