Antragsstellung
Der Antrag sollte auf jeden Fall vor Reiseantritt gestellt werden. Dies ist bei manchen Gesellschaften sogar Voraussetzung für den Vertragsabschluss. In der Praxis hört man die Versicherer häufig darüber klagen, dass viele Personen ihren Antrag zwar vor Abreise, jedoch viel zu kurzfristig, oft erst ein oder zwei Tage vorher, stellen. Tipp: Um sich selber nicht unnötig unter Zeitdruck zu setzen, ist es am besten, vier Wochen vor Abreisebeginn die Antragstellung vorzunehmen. So erhalten Sie auf jeden Fall die Unterlagen vor Abreise und falls es noch Rückfragen gibt, können diese noch in aller Ruhe geklärt werden. Die Versicherung braucht in der Regel für die Annahme des Antrages ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit.
Antragsverfahren:
Es gibt sogenannte Direktpolicen in Form einer Broschüre, in der Antrag, Beiträge, Bedingungen und Leistungen eingeheftet sind. In dieser Broschüre füllen Sie den Antrag aus, trennen ihn heraus und schicken das Original an den Versicherer. Sie erhalten dann meist keine weitere Bestätigung.
Die andere Möglichkeit ist, dass Sie einen Antrag den Sie bei den unteraufgeführten Anbietern erhalten stellen, diesen beim Versicherer einreichen und dann vom Versicherer die Police, Bedingungen sowie die gesamten Vertragsunterlagen erhalten.
Bemerkung: Eine Auslandskrankenversicherung ist oftmals Voraussetzung für eine Genehmigung der Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis. Auch Universitäten verlangen von Gastwissenschaftlern und ausländischen Studenten manchmal den Nachweis über eine Krankenversicherung. Nach dem derzeitigen Stand (11/2002) werden Direktpolicen noch von den entsprechenden Behörden (Ausländerämter, Visastellen, Botschaften oder auch ggf. Universitäten) des jeweiligen Aufenthaltslandes akzeptiert. Es ist aber festzustellen, dass es dabei oftmals Rückfragen gibt oder die Behörde noch eine Bestätigung von der Versicherung haben möchte, dass der Vertrag tatsächlich besteht.